Zivilgesellschaft und digitaler Ungehorsam

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So merkwürdig es scheint: Die meisten Akteure aus dem NGO-Sektor und die vielen zivilgesellschaftlichen Aktivisten mit ihrem kritischen Bürgersinn, finden zwar nicht gut, was gerade so datenmäßig und überwachungstechnisch alles passiert – aber sie haben weder ein gesteigertes Interesse an ihrem eigenen Schutz, noch setzen sie sich für grundlegende Reformen ein. Stellvertretend für ‚die Zivilgesellschaft‘ kann man vielleicht das Bürgernetzwerk Bürgerschaftliches Engagement nennen, in dem sich große Teile der organisierten deutschen Zivilgesellschaft zusammengeschlossen haben. Hier sucht man vergeblich nach Ideen, was Snowdens Enthüllungen für die deutsche Zivilgesellschaft und für das bürgerschaftliche Engagement in unserem Land bedeuten.

Selbst internationale Demokratie-Aktivisten, die von Überwachung bedroht sind, nutzen nicht automatisch Sicherheits-Tools. Sehr selten reflektieren sie über ihren persönlichen Schutz hinaus die politische Bedeutung und was das Recht auf Privatheit in ihren Konzeptionen von Demokratie und Menschenrechten zu suchen hat.

Bleiben die Aktions- und Beteiligungsformen abseits der formalen Strukturen der Zivilgesellschaft. Hier kreisen mehr und mehr informelle Gruppen und oft künstlerische Akteure um die Fragen Überwachung, Selbstbestimmung, Privatheit und Sicherheit. Heinz Kleger und Eric Makswitat von der Universität Potsdam untersuchen den zivilen Ungehorsam als Handlungsfeld des digitalen Aktivismus.

Handlungen, die im Sinne des guten Ziels als legitim angesehen werden, gehören seit jeher zum digitalen Aktivismus – auch wenn sie illegal sind. Die Autoren diagnostizieren, dass das qualitativ Neue am digitalen zivilen Ungehorsam ist, dass dieser um „Sichtbarmachung und Thematisierung“ kreist. Dieser Ungehorsam speise sich nicht so sehr aus einer protestbereiten Öffentlichkeit, sondern schaffe diese erst einmal, um den Mangel an öffentlichem Bewusstsein und Information auszugleichen.

Ist das der politikwissenschaftliche Ritterschlag für Anonymous? Mitnichten, denn gerade bei deren Aktionen sehen Kleger und Maskwitat die legitimen Grenzen des zivilen Ungehorsames oft überschritten. Im Unterschied zu analogen Sitzblockaden, mit denen man Distributed Denial of Service-Attacken am ehesten vergleichen könnte, seien die Folgen der Ausschaltung großer und wichtiger Dienste im Internet jedoch wesentlich weniger kalkulierbar. Zu viele Unbeteiligte seien betroffen: „Die Folgenverantwortung, die zur politischen Ethik gehört, ist nicht im Blick“, schreiben sie. Kritisch sehen die Autoren auch, wenn Aktivisten „nicht nur informieren, sondern ihre vermeintlichen Gegner auch bestrafen“. Selbstjustiz sei aber gerade kein legitimes Ziel demokratischen Aktivismus. Ebenso widersprächen „die Züge des Klandestinen und Konspirativen den Kriterien des zivilen Ungehorsames.“

Unstrittig ist für die beiden Autoren, dass Edward Snowdens Aktionen zum zivilen Ungehorsam gehören. Im Gegensatz zu Julian Assanges Ohne-Rücksicht-auf-Verluste-Strategie der Veröffentlichung kritischer Informationen schätzen sie an Snowdens dosierter Herausgabe von Informationen das verantwortungsbewusste Bemühen um eine Begrenzung des möglichen Schadens, weil er eine qualitative journalistische Aufarbeitung ermöglicht.

Letztlich sei die richtige und legitime Strategie in der Demokratie aber die Mehrheiten zu bilden. Ungehorsam könne da nur die Ausnahme bleiben und ist im Sinne einer „Zivilität des Ungehorsams“ an Kriterien wie die immaterielle und materielle Abwägung der Folgen, Zielgerichtetheit, Friedlichkeit und die Relation des Handelns zu höheren verfassungsmäßigen Werten gebunden.

Das Schweigen der organisierten Zivilgesellschaft

Dworkins auf der einen sowie Kleger und Makswitat auf der anderen Seite behandeln die zwei entgegengesetzten Richtungen des politischen Handlungsspektrums. Hier die Sphäre der supranationalen Verhandlung, der Advocacy und des juristischen Kampfs auf europäischer Ebene, dort der Aktivismus einzelner oder loser Gruppen.

In Europa befindet man sich bei manchem politischen Vorhaben womöglich auch mit denen in einem Boot, die man wegen anderer Dinge bei den BigBrotherAwards prämiert. Das passiert etwa bei Fragen der Verschlüsselung oder Netzneutralität, mit Abstrichen auch bei Urheberrechtsfragen. Bei anderem wie den Big-Data-Regulierungen bleibt man Gegner. Hier muss man Pragmatismus wagen, ohne die Glaubwürdigkeit der digitalen Advocates zu unterlaufen.

Der digitale Aktivismus hat eine spezifische Ausprägung des zivilen Ungehorsames hervorgebracht, der zum kulturellen Kern seiner Bewegung gehört. Er schafft es in einzelnen Fällen Aufmerksamkeit zu erregen und hat auch durchaus Sympathisanten unter Bürgern, in der Politik und in den Medien, die seine Aktivisten als Experten schätzen und in einer speziellen Weise als Hacker oder digitale Bohème heroisieren. Digitaler Ungehorsam kann aber aus demokratie-theoretischen Erwägungen nur ein Teil einer größeren politischen Strategie sein, muss die Ausnahme der Aktionsformen darstellen und Standards genügen, die ihn zivil und demokratisch machen.

Wirksame Bewegungen haben funktionale Lösungen gefunden, wie sie in solch unterschiedlichen Sphären handlungsfähig sein können und die sich ergebenden Dilemmata verhandeln. Insofern kommt Organisationen wie Digitalcourage, aber auch Netzwerkveranstaltungen wie dem CCC oder sektorenübergreifenden Foren des Austauschs und der Kooperation eine wichtige intermediäre Funktion zu.

  • Dieser Beitrag ist zuerst im Blog von Digitalcourage erschienen.
  • Bild: Chaos Computer Club (Credit: miguel CC BY-NC 2.0)